Zur Gewährleistung gleicher Chancen für jeden Fahrer und zur Sicherheit aller am Stock Car
Beteiligten,also auch der Zuschauer, wurde eine Vielzahl von Bestimmungen aufgestellt, nach denen es
sich zu richten gilt.

 Alle Reifen ohne Spikes,

Ketten- und Hilfsgliedern

Seitliche Schutzvorrichtungen

Scheiben entfernen

Scheinwerfer, Stoßstangen

und lose Teile

entfernen.

Überrollbügel ist Pflicht!

Staublicht im

Innenbereich

Blech 30 x 30 cm 

mit Startnummer

Sturzhelm, Nackenschutz

Dreipunktgurte

  • Schutzvorrichtungen innerhalb der Fahrzeugkonturen anbringen (außer Front-/Heckschutz).
  • Seitliche Schutzvorrichtungen abdecken (max. 4mm dick, ähnlich Originalteilen).
  • Öffnungen für Bergungsmaßnahmen freihalten.
  • Türen gegen unbeabsichtigtes Öffnen sichern.
  • Brennbare Materialien (außer Fahrersitz & Armaturenbrett) entfernen.
  • Scheiben, Scheinwerfer, Stoßstangen & lose Teile entfernen.
  • Linkes Fenster & Frontscheibe mit 2mm Draht (max. 1,5cm x 1,5cm Feldbreite) sichern, bei
  • Pflicht: Überrollbügel (mind. 6 Punkte verschraubt/verschweißt, 8×10 cm Stahl-/Blechplatte, mind. 2mm dick).
  • Staublicht (mind. 8×8 cm, an Dachunterkante, auf Dauerplus).
  • Bremslichter im Innenraum erlaubt, aber nicht Pflicht.
  • 30×30 cm Blech für Startnummer fest am Fahrzeugdach montieren.
  • Sturzhelm, Nackenschutz & Dreipunktgurt erforderlich.
  • Alle Reifen erlaubt, außer Spikes, Ketten & Hilfsglieder.
  • Glasdächer mit min. 2mm Blech verschweißen/verschrauben.
  • Lautstärke: 89 dB (ggf. Schalldämpfer). Kontrolle bei Abnahme.
  • Unterfahrschutz gegen Stöße & auslaufende Betriebsmittel anbringen.

Ein Überrollkäfig muss, wie in der Abbildung zusehen, in jedem Fahrzeug eingebaut sein!

  1. Nahtloser Kaltverformter, unlegierter Kohlenstoffstahl. (z.B. ST52 oder S235 JR)
  2. Mindestmaße der Hauptrohre = 45 x 2,5 oder 50 x 20mm.
  3. Die anderen Teile der Konstruktion müssen die Mindestmaße von 38 x 2,5 oder 40 x 2,0mm aufweisen 
  4. Querverstrebung des vorderen Bügels ist erlaubt, aber nicht im Fußraum.
  5. Vorschrift ist eine mind. 10mm starke Schutzpolsterung an den Stellen wo Körper- und Schutzhelmkontakt vorkommen kann.

Die Abbildungen zeigen die mind. Anforderung an den Überrollkäfig des Fahrzeugs, weitere
Verstrebungen zur Sicherheit des Fahrers sind erlaubt. Es ist Pflicht die Verstrebungen
Seitenaufprallschutz in der Skizze dick gekennzeichnet zu haben. Die diagonale Strebe des
Seitenaufprallschutzes sollte in Sitzposition des Fahrers auf Beckenhöhe an der B-Säule beginnen.
Die untere Strebe sollte in Beckenhöhe angebracht werden. Sollte der Überrollbügel offensichtlich
die Sicherheit des Fahrers nicht gewährleisten, wird das Fahrzeug nicht zum Start zugelassen.

Front- und Heckschutz

Als Material ist Stahlrohr bis 2 Zoll oder Vierkanthohlprofil bis max. 10 x10 mm zu verwenden.
An den Schnittenden sind Rohrbögen bzw. Materialabwinklungen von 45 ° anzubringen.
Der Einsatz von Vollmaterial ist nicht gestattet.

Anbaumaße der Schutzvorrichtung

  • Der tiefste Punkt wird in Höhe der Originalstoßstange, der höchste Punkt an der Unterkante der
  • Motorhaube und des Heckdeckels fixiert. Die Schutzvorrichtung an den Front- und Heckbereich dürfen an keiner Stelle größer als 10 cm von der Fahrzeugkante entfernt sein und dürfen in der Breite die seitliche Fahrzeugkontur nicht überragen.
  • Die Fahrerseite ist durch ein Rohr von mind. 1,5 Zoll gegen Seitenaufprall zu sichern. – Wird ein Beifahrer gemeldet, muss auch die Beifahrerseite entsprechend gesichert werden.
  • Sitze mit Kopfschutz sind Vorschrift.
  • Originaltank bzw. nachgerüsteter Tank befinden sich an einem sicheren Einbauort mit max. 20 l Kraftstoff.
  • Als Kühlflüssigkeit nur Wasser ohne Zusätze verwenden.
  • Zusatzgewichte dürfen nicht verwendet werden.
  • Es ist grundsätzlich untersagt, die Fahrzeuge am Seil auf das Gelände zu bringen!

Fahrzeuge, die nicht entsprechend der Straßenverkehrsordnung transportiert werden, dürfen an derRenn-Veranstaltung nicht teilnehmen.

Fahrer

  • Mindestalter 16 Jahre (nur mit Zustimmung der Eltern).
  • Während der Läufe besteht absolutes Alkohol- und Drogenverbot.
  • Während der Läufe besteht Helm- (inkl. Visier und Brille) und Nackenschutzpflicht.
  • Das Fahren in langer Kleidung ist Pflicht. Es wird empfohlen, einen feuerhemmenden Rennanzug zu tragen.

FahrerLager

  • Die Fahrer haben kostenlosen Eintritt.
  • Die ausgegebene Kennzeichnung ist ständig zu tragen. Ohne Kennzeichnung ist der Eintrittspreis zu entrichten.
  • Jeder Teilnehmer hat für Ordnung und Sauberkeit seines Fahrerlagerplatzes selbst zu achten und einen entsprechenden Müllbeutel mitzubringen.
  • Bei mutwilliger Zerstörung bzw. Verschmutzung von Einrichtungen an der Strecke bzw. Fahrerlager wird eine angemessene Geldstrafe erhoben.
  • Das Unterlegen einer Schutzfolie unter die Fahrzeuge während des Wochenendes, zum Schutz der Umwelt ist Pflicht!

Teilnahmebedingungen

  • Mit der Unterschrift der Teilnahmebedingungen akzeptiert der Fahrer alle Bedingungen des Reglements.
  • Bei Verstoß gegen die Bedingungen wird der Fahrer vom Stock Car Rennen ausgeschlossen.
  • Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
  • Es besteht keine Möglichkeit Ansprüche gegen den Veranstalter oder andere Fahrer zu stellen.
  • Fahrzeugteile sind zur Abreise wieder ordnungsgemäß und vollständig abzutransportieren.
  • Die Startgebühr, in Höhe von 70,00 Euro ist unbedingt zum vorgeschriebenen Termin zu zahlen.
  • Beifahrer zahlen eine Gebühr von 25,00 Euro.

Fahrzeugklassen

  • Klasse 1 bis 1300 ccm.
  • Klasse 2 über 1300 ccm bis 1600 ccm.
  • Klasse 3 über 1600 ccm offen ( kein Allrad )
  • Klasse 4 Frauenklasse
  • Klasse 5 Heckklasse
  • Klasse 6 Unverbaut
  • Klasse 7 Trabant

Rennablauf

  • Die Fahrer dürfen nur mit den von Ihnen gemeldeten Fahrzeugen an dem Rennen teilnehmen.
  • Die Nutzung von Fahrzeugen disqualifizierter bzw. ausgeschiedener Fahrer ist nicht zulässig.
  • Nur Fahrer die eine Haftungserklärung unterschrieben haben dürfen auch starten!
  • Das Drängeln in allen Klassen ist erlaubt. Außer das zufahren auf die Fahrertüren und schon stehende Fahrzeuge ist untersagt.
  • Die Startaufstellung erfolgt entsprechend der Startnummern und wird vom Veranstalter bzw. durch dessen Erfüllungsgehilfen festgelegt.
  • Die Fahrer haben während der Läufe, den Weisungen des Veranstalters, Streckenposten und
  • Erfüllungsgehilfen bzw. des Starters unbedingt Folge zu leisten.
  • Liegengebliebene oder umgekippte Fahrzeuge sind unter Beachtung der Rennsituation sofort zu verlassen. Der Fahrer hat sich danach in die Sicherheitszone zu begeben. Das Fahrzeug wird nach Zieleinlauf der Rennklasse geborgen.
  • Bei einem Brand an einem Fahrzeug wird der Lauf sofort abgebrochen.
  • Es ist auf Durchfahrmöglichkeiten für Rettungsfahrzeuge zu achten.
  • Abgewunkene Fahrzeuge haben in Fahrtrichtung die Strecke zu verlassen.

Flaggensignale

Das nicht beachten von Flaggen und Streckenposten mit Disqualifizierung oder Punkteabzug bestraft.

  • Rote FlaggeRennabbruch.
  • Gelbe Flagge Gefahr. Fahrweise anpassen, gegebenenfalls anhalten und Überholverbot.
  • Schwarze Flagge Disqualifikation.
  • Schwarz / Weiß karierte Flagge Ziel.

Protest

  • Proteste entfallen, es gilt die Tatsachentscheidung des Rennleiters.

Wegbeschreibung